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Unterzeichnen eines Vertrages

ARBEITNEHMER-SOFORTMELDUNG

Informationen

Seit dem 1. Januar 2009 besteht für die unten aufgeführten Branchen die Verpflichtung zur
Abgabe einer Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung. Diese ist spätestens zum
genauen Zeitpunkt der Aufnahme einer Beschäftigung zu erstatten und erfolgt unabhängig oder parallel zur Anmeldung des Beginns einer Beschäftigung bei der Einzugsstelle. Das gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, sprich ebenfalls für  
geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte und Aushilfskräfte.

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Installieren von Solarmodulen

Welche Branchen sind zur Sofortmeldung verpflichtet? 

  • Baugewerbe

  • Hotel- und Gaststättengewerbe

  • Personalbeförderungsgewerbe

  • Spedition-, Transport-, und damit verbunden Logistikgewerbe

  • Schausteller

  • Unternehmen der Forstwirtschaft

  • Gebäudereinigungsgewerbe

  • Messebau

  • Wach- und Sicherheitsgewerbe

Hotel Rezeption
Was passiert, wenn zu spät gemeldet wird?

Unterlassene Sofortmeldungen, die nicht vor Arbeitsaufnahme abgesetzt werden, können mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

In den oben aufgeführten Branchen besteht ein erhöhtes Risiko von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Durch die Pflicht zur Abgabe von Sofortmeldungen an die gesetzliche Rentenversicherung, liegt den prüfenden Behörden eine Information zur Beschäftigung der Arbeitnehmer vor. Die übermittelten Daten stehen den Behörden der Zollverwaltung und den Prüfdiensten von Rentenversicherung und Unfallversicherungs-trägern zur Verfügung. Relevant sind der Zweck des Unternehmens sowie die wirtschaftliche Tätigkeit des überwiegenden Teils der Beschäftigten. In Zweifelsfragen können die Krankenkassen oder die Minijob-Zentrale als Einzugsstellen befragt werden.

 

Den Boden wischen

Warum sollten Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Der Aufwand einer Sofortmeldung ist für Sie hoch und die eigene Nutzung von Meldeportalen komplex. So wird nicht jeder Ihrer Angestellten mit den Meldeportalen problemlos zurecht kommen und baut wohlmöglich gravierende Fehler ein. Zudem gibt es seitens der Portale nur einen Zugang, weshalb eine dafür zuständige Person 24/7 erreichbar sein muss. Dies ist für kein Personal zumutbar. Außerdem müssen Sofortmeldungen wieder storniert werden, sollte das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommen. Bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung wird auch noch nach Jahren geprüft, ob Ihre Sofort-meldungen ordnungsgemäß abgegeben wurden. 

Dieser ganze Prozess kostet viel Zeit, welche Sie durch uns einsparen können, um sich den anderen wichtigen Aufgaben Ihres Unternehmens widmen zu können.

Mit unserer Hilfe können Sie rund um die Uhr Personal vor Arbeitsbeginn bei der Behörde anmelden und gleichzeitig Transparenz in Ihrem Unternehmen schaffen.

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