Info zum Regressanspruch der Berufsgenossenschaften
Auszug aus einem Informationsschreiben der Rentenversicherungsträger, welches am Ende als PDF verfügbar ist:
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Datenspeicherung und -nutzung
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Neben den Ermittlungsbehörden und den Prüfdiensten der Rentenversicherungsträger wird auch den Unfallversicherungsträgern ein Zugriff auf diese gespeicherten Daten ermöglicht. Stellt sich aufgrund der Informationen aus den Daten heraus, dass Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung vorlag, kann der Unfallversicherungsträger den Arbeitgeber in Regress nehmen, sofern aufgrund eines Arbeitsunfalls während der Schwarzarbeit Leistungen der Unfallversicherung in Anspruch genommen wurden.
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Eine ausführliche Info erhalten Sie unter folgendem Link:
www.deutsche-rentenversicherung.de